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Wettspielbedingungen

Allgemeine Wettspielbedingungen des Golfsportclub Rheine/Mesum e.V.


Alle Wettspiele werden rechtzeitig durch Aushang oder schriftliche Einladung ausgeschrieben. Sofern diese Ausschreibung nichts anderes vorsieht, gelten nachfolgenden Bestimmung:

1.    Regeln / Bestimmungen / Platzregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes (incl. Amateurstatut), den Bestimmungen des DGV-Vorgabensystems und den Platzregeln des Golfclub Rheine/Mesum e.V. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

2.    Abspielzeit (Regel 6-3.)
Zuspätkommen wird innerhalb von 5 Minuten nach der Abspielzeit mit 2 Schlägen (im Zählspiel) bzw. Lochverlust (Lochspiel) bestraft. Verspätungen über die 5 Minuten-Grenze hinaus werden mit Disqualifikation bestraft. Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielgruppe durch den Starter, je nach dem, was später liegt.
Jeder Teilnehmer sollte sich spätesten 5 Minuten vor seiner Startzeit im Umkreis des Starts aufhalten.

3.    Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 60 sec. und die folgenden Spieler die Zeit von 45 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß der Regel 6-7 angesehen.

Strafe für Verstoß:
1. Verstoß
2. Verstoß
3. Verstoß
Lochspiel:
Lochverlust
Disqualifikation
 
Zählspiel:
1 Schlag
2 Schläge
Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird.

4.    Üben / Nachputten (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch

5.    Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.


6.    Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8.b)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.

Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: 1 langer Ton
Signal für sonst. Spielunterbrechung nach Regel 6-8.b.: wiederholt drei kurze Signaltöne
Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8.a.II)
(Die sportliche Fairness gebietet es, dass der gesamte Flight das Spiel unterbricht, wenn zumindest ein Bewerber Blitzgefahr als gegeben ansieht.)

7.    Golfwagen (Decision 33-1/8)
Die Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“ gilt als Attest.

8.    Preise / Stechen
Die Nettoklassen werden nach Meldeschluss festgelegt, indem aus der nach Stammvorgaben gestaffelten Meldeliste der Teilnehmer möglichst gleich große Gruppen gebildet werden.
Stechen: Auswertung nach schwerstem/leichtestem Loch etc.

9.    Meldeschluss / Meldegebühr / Nichtantreten
Meldeschluss ist jeweils zwei Tage vor dem Wettspiel um 12:00 Uhr (Ausnahme: Damen- und Herren-Turniere jeweils einen Tag vor dem Wettspiel). Nachmeldungen können nach Fertigstellung der Startliste nicht mehr angenommen werden. Die Meldegebühren werden mit der Anmeldung zum Wettspiel fällig und sind am Turniertag zu entrichten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Meldegebühr bei Absage in keinem Fall erlassen bzw. zurück erstattet werden kann. Wiederholtes Nichtantreten zu Wettspielen kann zu Wettspielsperre führen.

10.    Start- und Ergebnislisten
Start- und Ergebnislisten werden namentlich veröffentlicht. Mit der Anmeldung zu einem vom GSC Rheine/Mesum ausgerichteten Turnier stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner Spieldaten in Aushängen, Print- und elektronischen Medien zu.

11.    Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

12.    Verstoß gegen Etikette / Unsportlichkeit
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach Regel 33-7 den Spieler disqualifizieren.


Golfsportclub Rheine/Mesum e.V.